Die GmbH im neuen Gewand

September 26, 2008 by mbartz

Die neuen GmbH-Vorschriften bringen Erleichterungen für Gründer, aber auch Haftungsverschärfungen für Geschäftsführer und Gesellschafter.

Das lange Ringen um die künftige Gestaltung der Rechte und Pflichten von Geschäftsführern und Gesellschaftern, der Beurteilung von Gesellschafterdarlehen in der Krise, der Möglichkeiten beim Anteilserwerb sowie vielen anderen Aspekten rund um die GmbH hat ein Ende. Nachdem jetzt auch der Bundesrat die Änderungen abgesegnet hat, steht einer Verabschiedung des neuen Gesetzes Ende Oktober nichts mehr im Wege.

Wir möchten, dass Sie nicht unvorbereitet mit dem neuen Regelwerk, das zahlreiche, bisweilen komplexe Abweichungen zum bisherigen Rechtsstand mit sich bringt, konfrontiert werden. Zu diesem Zweck haben wir zwei Buchklassiker aus unserem Hause neu aufgelegt, die die GmbH-Reform in all ihren Facetten berücksichtigt: „GmbH-Geschäftsführer: Rechte und Pflichten“, 4. Auflage (24,80 €, ca. 200 Seiten) und „GmbH-Gesellschafter: Rechte und Pflichten“, 3. Auflage (24,80 €, ca. 250 Seiten).

Für alle, die darüber nachdenken, eine GmbH zu gründen, sowie deren Berater empfiehlt sich der Titel „Die GmbH-Gründung – nach der GmbH-Reform 2008“ (24,80 €, ca. 110 Seiten), der u.a. zahlreiche Muster für die wichtigsten Verträge und Vereinbarungen bei der Gründung einer GmbH sowie jede Menge wertvolle Tipps bereithält.

Die GmbH-Gründung – nach der GmbH-Reform 2008

Die GmbH-Gründung – nach der GmbH-Reform 2008

Alle drei Titel erscheinen unmittelbar nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist und können schon heute unter Tel. 0228 95124-0, www.vsrw.de oder E-Mail: buch@vsrw.de bestellt werden.

Sachbezugsfreigrenze: Benzingutschein an Arbeitnehmer über festen Betrag

September 17, 2008 by mbartz

Nur bei echten „Sachbezügen“, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, greift die monatliche Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG) in Höhe von 44 €. Diese Steuerprivilegierung gilt nicht für Bezüge „in Geld“ , also beispielsweise auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Gutschein zum Bezug einer bestimmten Ware zu einem festen Betrag überlässt. Dies hat das FG München mit Entscheidung vom 26.11.2007 bekräftigt.

Diese Grenze darf auch nicht um einen einzigen Euro überschritten sein; sonst ist der Sachbezug bzw. sind die Sachbezüge vom ersten Cent an steuerpflichtig. Allerdings fallen nach § 37b EStG pauschal besteuerte Sachbezüge an Arbeitnehmer nicht negativ ins Gewicht.

Beispiel: Die GmbH schenkt ihrem Geschäftsführer monatlich einen Tankgutschein zum Bezug von Normal-Benzin zum Preis von 20 €. Dies wird steuerlich so beurteilt, als hätte die GmbH dem Geschäftsführer monatlich einen 20-€-Schein geschenkt. Die Geldzuwendung ist damit voll steuerpflichtig. Anders wäre dies zu beurteilen, wenn der Tankgutschein auf eine bestimmte Literangabe lauten würde, die umgerechnet den Betrag von 44 € nicht überschreitet. Diese Zuwendung bliebe lohnsteuerfrei

Quelle: VSRW-Verlag, Bonn http://www.vsrw.de

Ansparabschreibung: Mobilität des Wirtschaftsguts unerlässlich

September 17, 2008 by mbartz

Ein Unternehmer erfüllt bereits dann nicht die formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ansparabschreibung, wenn sich aus der Bezeichnung des (anzuschaffenden) Wirtschaftsguts in der Buchführung nicht ergibt, dass es sich um ein „bewegliches“ Wirtschaftsgut handelt. Dies ergibt sich aus einem rechtskräftigen Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 27.9.2007.

Im Streitfall war der Kläger erst Einzelunternehmer und betrieb einen Kfz-Handel. Später vermietete er das Betriebsgrundstück an eine GmbH, an der er zu 90% beteiligt war. Damit bestand eine Betriebsaufspaltung. Laut seiner Buchführung plante er auf dem Grundstück den Bau einer „Leichtbauhalle (mobile Leichtbauhalle – fliegender Bau)“ und beanspruchte dafür eine Ansparrücklage in Höhe von 170.000 DM (Anschaffungskosten: 340.000 DM; damalige Ansparrücklage maximal 50%). Schon angesichts der Höhe der Investition hatte das Finanzamt Zweifel daran, ob es sich um ein „mobiles“ (bewegliches) Wirtschaftsgut handelt. Alles deute darauf hin, dass in den Bau einer großen Leichtbauhalle investiert werden sollte, die mit dem Boden fest verankert ist – also um ein unbewegliches Wirtschaftsgut, für deren geplante Anschaffung keine Ansparabschreibung beansprucht werden kann.

Achtung: Auch die Nachfolgeregelung zur Ansparabschreibung, der sog. Investitionsabzugsbetrag, setzt die geplante Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts voraus.

Das Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht. Die Bezeichnung in der Buchführung lasse nicht den Rückschluss auf ein bewegliches Wirtschaftsgut zu. Die Bezeichnung „Fliegender Bau“ sei nur baurechtlicher Natur und besage nichts über die steuerlich erforderliche Qualifikation als „bewegliches“ Wirtschaftsgut. Eine geplante Halle dieser Größenordnung müsse regelmäßig fest mit dem Boden verankert sein. Daher sei von einem unbeweglichen Wirtschaftsgut auszugehen, da der Kläger die Mobilität der Halle nicht weiter konkretisiert habe.

Nach altem Recht muss das Investitionsvorhaben „bewegliches Wirtschaftsgut“ der Art nach vom Unternehmer näher im Rahmen der Buchführung konkretisiert sein. Dies gilt auch nach neuem Recht für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags – allerdings mit dem Unterschied, dass der Unternehmer das begünstigte Wirtschaftsgut in den dem Finanzamt im Rahmen seiner Steuererklärung einzureichenden Unterlagen seiner Funktion nach benennen muss (§ 7g Abs. 1 Nr. 3 EStG).

Quelle: www.vsrw.de

Anrechnung des Geschäftsführergehalts auf die Pensionszahlungen bei Weiterarbeit im Ruhestand

September 17, 2008 by mbartz

GmbH-Chefs vor allem mittelständischer Unternehmen arbeiten häufiger auch noch nach dem Erreichen des Pensionsalters für ihre GmbH als Geschäftsführer weiter. Dafür gibt es meist handfeste praktische Gründe: Mitunter ist ein Angehöriger als potenzieller Nachfolger „noch nicht so weit“ oder es ist erst einmal kein geeigneter Amtsnachfolger in Sicht. Steuerlich kann zum Problemfall werden, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer nach Erreichen des Pensionsalters zweimal „kassiert“, zum einen seine laufende Geschäftsführervergütung wegen der fortgeführten Amtsführung und zum anderen noch seine Pension.

Ein solcher steuerlicher Konfliktfall hatte mittlerweile auch den Bundesfinanzhof erreicht und ist aktuell von den obersten Finanzrichtern in ausführlichen Leitsätzen mit Urteil vom 5.3.2008 entschieden worden. Die Quintessenz dieser Entscheidung, die Ihnen und Ihrem Berater wichtige Orientierungspunkte für eine steuerlich wasserdichte Gestaltung gibt, finden Sie untenstehend. Insbesondere ist hier zu überlegen, ob Sie sich vor der Fortsetzung der Geschäftsführertätigkeit über eine Abfindung Ihre Pension auszahlen lassen und beizeiten eine klare Abrede darüber treffen, um steuerlich nicht wegen verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) anzuecken. Auch andere Alternativgestaltungen und ihre Steuerfolgen sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Berater durchsprechen.

Die zentralen Aussagen der BFH-Entscheidung vom 5.3.2008 sind:

1. Die Zusage der Altersversorgung muss nicht vom Ausscheiden aus dem Geschäftsführer-Dienstverhältnis vertraglich abhängig gemacht sein, damit körperschaftsteuerlich kein Schaden (vGA) eintritt. Das heißt: Pensionszahlungen und eine nach dem Ruhestand fortgeführte Geschäftsführertätigkeit gegen Entgelt schließen sich nicht grundsätzlich aus.

2. Bei Weiterarbeit des Gesellschafter-Geschäftsführers nach Erreichen des Pensionsalters würde aber ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter normalerweise verlangen, dass die fortlaufenden Geschäftsführerbezüge auf die Versorgungsleistung angerechnet werden. Mit anderen Worten: Gleichzeitig voll weiterbezahlte Geschäftsführerbezüge und Versorgungsleistungen schließen sich steuerlich aus.

Quelle: www.gmbhchef.de

GmbH-Reform: Neue persönliche Haftungsrisiken für GmbH-Chefs

Juni 5, 2009 by mbartz

Die GmbH-Reform hat für Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH Erleichterungen aber auch neue Haftungsrisiken gebracht. Wo sie drohen, erfahren GmbH-Chefs auf dem 1. GmbH-Geschäftsführer-Tag am 16. Juni 2009 in Düsseldorf.

Durch die GmbH-Reform sind Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH einem gestiegenen Haftungsrisiko ausgesetzt. Lothar Köhl, Rechtsanwalt und Partner der Düsseldorfer Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner erläutert die neuen Haftungsrisiken auf dem 1. GmbH-Geschäftsführer-Tag in der Region Düsseldorf/Neuss und gibt konkrete Empfehlungen, wie die persönliche Haftung vermieden werden kann.

Neben diesem Thema bietet die Veranstaltung am 16.6.2009 im Swissôtel Neuss eine Fülle weiterer aktueller und hochinteressanter Vorträge speziell für Geschäftsführer und Unternehmer. Die Teilnahmegebühr inkl. Mittagessen und Pausengetränken beträgt 99,- Euro zzgl. MwSt.

Weitere Infos unter www.gmbhchef.de.

4. GmbH-Geschäftsführer-Tag in Bonn: Geschäftsführer informierten sich rund um das GmbH-Recht

Mai 20, 2009 by mbartz

Informationen rund um die GmbH, wertvolle Tipps fürs Business, entspanntes Networking: Auch im vierten Jahr war der GmbH-Geschäftsführer-Tag des Wirtschaftsmagazins gmbhchef wieder ein voller Erfolg.

Bonn, 20.5.2009. Mehr als 120 Teilnehmer informierten sich am 19. Mai 2009 in der Bad Godesberger Stadthalle über aktuelle Fragen rund um die Geschäftsführung einer GmbH. Zwar ist die Wirtschaftskrise inzwischen in der Region angekommen, doch zeigten sich Teilnehmer und Referenten trotzdem relativ optimistisch. „Bonn und die Region Rhein-Sieg sind seit Jahren eine Wachstumsregion“, so Kurt Schmitz-Temming, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein Sieg: „Bei den Gewerbeanmeldungen und auch bei den Arbeitslosenzahlen steht die Region im Vergleich sehr gut da.“

Auf der Messe- und Kongressveranstaltung traten acht Referenten an, das Publikum umfassend über aktuelle Rechts- und Steuerfragen rund um die GmbH zu informieren und in ihren Vorträgen hilfreiche Tipps für die tägliche Praxis im Unternehmen zu geben. Auf dem Programm standen Themenkomplexe wie Haftungsrisiken nach der GmbH-Reform, Unternehmensnachfolge, Vergütung von Geschäftsführern, Verhalten bei einer Betriebsprüfung und Fragen der Mittelstandsfinanzierung.

In diesem Jahr findet noch ein weiterer GmbH-Geschäftsführer-Tag mit diesen und weiteren Themen für die Region Düsseldorf statt: Termin ist der 16. Juni 2009.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.gmbhchef.de.

GmbH-geschäftsführer-Tag 2009

GmbH-geschäftsführer-Tag 2009

Mittelstandsfinanzierung trotz Finanz- und Wirtschaftskrise

April 14, 2009 by mbartz

Die Finanzmarktkrise hat massiv auf die Realwirtschaft durchgeschlagen. Welche Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung sich dennoch bieten, erfahren Unternehmer auf dem 2. GmbH-Geschäftsführer-Tag am 6. Mai 2009 in Köln.

Immer wieder klagen Unternehmen darüber, dass Banken Kredite verweigern. Andererseits zielen viele Krisenbekämpfungsmaßnahmen der Bundesregierung darauf ab, die Kreditversorgung des Mittelstands sicherzustellen. Mit welchen Finanzierungsanforderungen der Banken müssen mittelständische Unternehmen heute rechnen? Ist der Finanzierungsbedarf der regionalen Wirtschaft gesichert? Diese und mehr Fragen beantwortet Rainer Virnich, Leiter Zentrale Firmenkunden Köln und Bonn bei der Sparkasse KölnBonn, auf dem 2. GmbH-Geschäftsführer-Tag am 6. Mai 2009 im Kölner Maternushaus.
Neben diesem Thema bietet die Veranstaltung eine Fülle weiterer aktueller und speziell für GmbH-Geschäftsführer und Unternehmer hochinteressanter Vorträge. Die Teilnahmegebühr inkl. Mittagessen und Pausengetränken beträgt 129,- Euro zzgl. MwSt. Weitere Infos unter www.gmbhchef.de.

Betriebsprüfung bei einer GmbH – Womit GmbH-Geschäftsführer rechnen müssen

April 1, 2009 by mbartz

Wenn die Betriebsprüfer des Finanzamts sich bei einer GmbH anmelden, sollte der Geschäftsführer gut vorbereitet sein. Worauf es den Prüfern ankommt, erfahren GmbH-Chefs auf dem 2. GmbH-Geschäftsführer-Tag am 6. Mai 2009 in Köln.

Als Folge der stetig zunehmenden Verschuldung des Staates müssen Steuerzahler sich darauf einstellen, dass der Fiskus konsequenter als bisher die Steuern eintreibt. Davon werden auch GmbH-Unternehmen nicht verschont bleiben. Welche Prüfungsschwerpunkte legen die Betriebsprüfer bei einer GmbH? Wie sind insbesondere Leistungsvergütungen zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern zu vereinbaren, wenn verdeckte Gewinnausschüttungen vermieden werden sollen?

Diese Fragen beantwortet Dipl.-Volkswirt Ulrich Lichtinghagen, Rechtsanwalt bei DHPG Dr. Harzem und Partner KG, Bergisch Gladbach, auf dem 2. GmbH-Geschäftsführer-Tag am 6. Mai 2009 im Kölner Maternushaus.

Neben diesem Thema bietet die Veranstaltung eine Fülle weiterer aktueller und speziell für GmbH-Geschäftsführer hochinteressanter Vorträge. Die Teilnahmegebühr inkl. Mittagessen und Pausengetränken beträgt 129,- Euro zzgl. MwSt. Weitere Infos unter www.gmbhchef.de.

2. GmbH-Geschäftsführer-Tag in Köln Mittelstand der Region trifft sich im Maternushaus

März 11, 2009 by mbartz

Am 6. Mai 2009 richtet das Wirtschaftsmagazin gmbhchef zum zweiten Mal den GmbH-Geschäftsführer-Tag in Köln aus. Eine breite Palette interessanter Themen und Kontakte rund um die GmbH erwartet die Teilnehmer dieser Tagungs- und Messeveranstaltung für GmbH-Geschäftsführer aus der Region.

GmbH-Reform, Unternehmensfinanzierung trotz Wirtschaftskrise, Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer, Nachfolgeplanung in der GmbH nach der Erbschaftsteuerreform – Themen, die den Geschäftsführern von GmbHs zur Zeit unter den Nägeln brennen. Aber oft mangelt es ihnen an Zeit, sich in der Vielzahl der Themen auf verschiedenen Veranstaltungen weiterzubilden. Deshalb ist das Programm des GmbH-Geschäftsführer-Tags gezielt darauf zugeschnitten, die Geschäftsführer komprimiert an einem Tag von 9.00 bis 17.00 Uhr mit wichtigen Informationen zu aktuellen Themen und mit Handlungsempfehlungen rund um die erfolgreiche Führung ihrer GmbH zu versorgen.

In diesem Jahr erwarten die Teilnehmer nach einem einführenden Grußwort durch den Wirtschaftsdezernenten der Stadt Köln, Dr. Norbert Walter-Borjans, acht Vorträge á 35 Minuten. „Rund um die Rechtsform ‚GmbH’ rankt sich eine Fülle interessanter Urteile und neuer Gesetze. Daher haben wir in diesem Jahr ein besonders breites Spektrum an Themen“, so Dr. Hagen Prühs, Chefredakteur des gmbhchef-Magazins.

So steht der Komplex „Neue Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Gesellschafter nach der GmbH-Reform“ auf dem Programm. Dabei wird es unter anderem um die Erweiterung des Zahlungsverbots für Geschäftsführer in der Krise der GmbH gehen. Weitere Vortragsthemen sind „Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer steuersicher vereinbaren“ und „Die Unternehmensnachfolge in der GmbH“. Immer wieder spannend auch das Thema „Die GmbH in der Betriebsprüfung – Womit Sie als Geschäftsführer rechnen müssen“. Am Puls der Zeit dürften die Organisatoren des 2. Kölner GmbH-Geschäftsführer-Tags zudem mit dem Thema „Mittelstandsfinanzierung trotz Finanz-/Wirtschaftskrise“ sein. Als Referenten konnten wieder hochkarätiger Experten aus Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Finanzinstituten gewonnen werden.

Auch in diesem Jahr wird der GmbH-Geschäftsführer-Tag wieder im Kölner Maternushaus stattfinden. Der Vorteil neben der verkehrsgünstigen Lage und den ansprechenden Räumlichkeiten liegt in der direkten Verbindung von Vortragssaal und Ausstellungsräumlichkeiten. Denn neben den Fachvorträgen erwartet die Teilnehmer eine begleitende Messe. Bis zu 30 Unternehmen aus der Region werden über ihre Dienstleistungen und Produkte informieren – viele von ihnen mit einem direkten Bezug zu den Seminarthemen. „Mit dem Konzept unterscheiden wir uns ein Stück weit von klassischen Seminaren, weil wir einen direkten Kontakt zwischen Teilnehmern und Dienstleistern schaffen. Davon profitieren Teilnehmer wie Aussteller gleichermaßen“, so Dr. Hagen Prühs.

Ab 16.00 Uhr haben dann die Besucher Gelegenheit für individuelle Gespräche mit den Referenten und fürs Networking mit ihren Geschäftsführer-Kollegen aus anderen Unternehmen bei einem Glas Bier oder Wein.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit unter www.gmbhchef.de.

„Arbeitsverweigerung“ Kündigung wegen Arbeitsverweigerung ist nicht immer möglich

August 19, 2008 by mbartz

Verweigert ein Arbeitnehmer seine Rufbereitschaft an Wochenenden, so ist eine darauf gestützte Kündigung nur gerechtfertigt, wenn er aufgrund einer arbeitsvertraglichen oder kollektivrechtlichen Vereinbarung zur Ableistung solcher Dienste verpflichtet ist. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass er in der Vergangenheit der Weisung des Arbeitgebers zur Rufbereitschaft zunächst gefolgt ist. Daraus lässt sich keine generelle und dauerhafte Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Übernahme der Dienste ableiten, stellte das Hessisches Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 6.11.2007 fest (Az. 12 Sa 1606/06).

Im dort entschiedenen Fall war der Kläger bei dem Beklagten im IT-Bereich beschäftigt. Er unterhält zwei Wohnungen: eine am Arbeitsort und eine am mehrere hundert Kilometer entfernten Ort, wo seine Kinder leben. Im Rahmen eines Projekts führte der Beklagte für seine IT-Mitarbeiter eine Rufbereitschaft am Wochenende ein. Diese konnte ganz überwiegend über einen speziellen Systemzugang von zu Hause aus abgeleistet werden.

Für seine zweite Wohnung am mehrere Hundert Kilometer entfernten Ort erhielt der Kläger keinen Systemzugang, weil der Arbeitgeber der Auffassung war, dass während der Rufbereitschaft das Unternehmen von den Mitarbeitern innerhalb einer halben Stunde erreichbar sein müsste.

Zunächst kam der Kläger der Anweisung zur Ableistung von Rufbereitschaftsdiensten nach, verweigerte dies aber später. Der beklagte Arbeitgeber mahnte ihn wegen Arbeitsverweigerung ab. Als dies nicht half, kündigte er dem Arbeitnehmer ordentlich. Die dagegen erhobene Klage hatte Erfolg.

Eine beharrliche Verletzung der Arbeitspflicht nach vorheriger Abmahnung kann zwar grundsätzlich eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich oder kollektivrechtlich zur Ableistung von Rufbereitschaftsdiensten verpflichtet ist. Ohne eine solche im Voraus übernommene Verpflichtung überschreitet der Arbeitgeber mit seiner Weisung sein Direktionsrecht. Der Arbeitnehmer ist dann ohne Weiteres berechtigt, die Arbeiten abzulehnen.

Mehr zu diesem und ähnlichen Themen finden Sie in dem Buch „Von der Einstellung bis zur Kündigung – Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Vorgesetzte“ von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Wandscher. Das Buch kann für 29,80 Euro beim VSRW-Verlag Bonn unter 0228 95124-0 oder unter www.vsrw.de angefordert werden kann.